Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2016
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

6. 

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2016 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. 3Mit Ablauf des 29. Februar 2016 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Unterricht und Kultus sowie für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über Ausstiegshilfen für Extremisten (Bayerisches Aussteigerprogramm) vom 26. Juni 2001 (AllMBl. S. 251) außer Kraft.