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PatenBek
Text gilt ab: 24.09.2018

2.   Art und Höhe der finanziellen Zuwendung

1Die Zuwendung wird einmalig in Höhe von 1 000 Euro je Mehrlingskind gewährt. 2Sie ist eine freiwillige Leistung und erfolgt einkommensunabhängig im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel. 3Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.