Inhalt

PatenBek
Text gilt ab: 24.09.2018

1.   Zielsetzung und Voraussetzungen

1Der Bayerische Ministerpräsident übernimmt auf Antrag der Personensorgeberechtigten die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillingen, die ab dem 1. Januar 2018 geboren sind, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen und ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Bayern haben. 2Die Übernahme der Patenschaft erfolgt durch Aushändigung einer vom Ministerpräsidenten unterzeichneten Urkunde. 3Mit der Übernahme der Patenschaft erkennt der Freistaat Bayern die besonderen Herausforderungen für die Familie an, die sich aus einer Mehrlingsgeburt ergeben. 4Zweck der Zuwendung ist es, die einer Mehrlingsfamilie nach der Geburt entstehenden Sonderaufwendungen zu decken, die nicht von den gewöhnlichen Aufwendungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst sind. 5Verpflichtungen für den Ehrenpaten entstehen aus der Ehrenpatenschaft nicht.