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Text gilt ab: 01.04.2003
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Verleihung einer Medaille für besondere Verdienste um die Bayerische Vermessungsverwaltung

FMBl. 2002 S. 142


1132-F
Verleihung einer Medaille
für besondere Verdienste um die
Bayerische Vermessungsverwaltung
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 30. März 2003
- Az.: 71 – L 0115 – 006 – 52 910/02 -
1.
Das Staatsministerium der Finanzen verleiht für besondere Verdienste um die Bayerische Vermessungsverwaltung eine Medaille. Sie trägt den Namen „Soldnermedaille “.
2.
Die Medaille besteht aus Silber und hat einen Durchmesser von 40 mm. Auf der Vorderseite ist die nach dem Mathematiker und Astronomen Johann Georg von Soldner benannte geodätische Kugel, auf der Rückseite ein Porträt von Maximilian Joseph Graf von Montgelas abgebildet.
3.
Die Medaille ist kein Orden oder Ehrenabzeichen im Sinn des Art. 118 Abs. 5 der Verfassung. Sie ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.
4.
Die Medaille wird vom Staatsminister der Finanzen verliehen. Sie geht in das Eigentum des Empfängers über. Über die Verleihung wird eine Urkunde erstellt und gleichzeitig mit der Medaille ausgehändigt.
5.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2003 in Kraft.
Prof. Dr. Kurt Faltlhauser
Staatsminister