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Text gilt ab: 01.03.2000
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Bürger-Engagement für Moderne Verwaltung

AllMBl. 2000 S. 385

StAnz. 2000 Nr. 18


1102-F
Bürger-Engagement für Moderne Verwaltung
(Bürgerengagement – Bürgeng)
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 27. April 2000 Az.: B III 3 - 155200 - 1 - 41

1. Grundsätze und Ziele

Staat und Gesellschaft stehen vor immer neuen Herausforderungen. Reformen und Innovationen sind notwendig, um in einem ständigen Erneuerungs- und Verbesserungsprozess zusätzliche Gestaltungsspielräume für Gegenwart und Zukunft zu gewinnen. Die Staatsregierung möchte die Bürgerinnen und Bürger noch mehr als bisher in diese Vorhaben und Entwicklungen einbinden.
Das Bürger-Engagement für Moderne Verwaltung soll dafür ein neues Forum sein, dessen Ziel es ist, die Staatsverwaltung mit ihren Verwaltungsabläufen zu vereinfachen, zu beschleunigen, zu verbilligen (oder sonst) zu verbessern.
Die Initiative – Vorschlagswesen „Bürger-Engagement für Moderne Verwaltung “ – richtet sich an die Bürger und die private Wirtschaft. Sie zielt nicht auf staatliche Wirtschaftsbetriebe, Rechtsprechung und politisch gestaltete Regierungstätigkeit; dafür sind von Verfassungs wegen andere Instrumente vorgesehen.

2. Teilnehmer

Teilnehmen können alle, die an der weiteren Verbesserung der staatlichen Verwaltung interessiert sind.
Ausgenommen sind Personen und Institutionen, die sich gewerblich oder beruflich mit Organisations-, Automations- und Controllingfragen beschäftigen.

3. Der Vorschlag für moderne Verwaltung

Ein Vorschlag ist jede neuartige, konkrete und im Detail ausgearbeitete Idee, die in der unmittelbaren bayerischen Staatsverwaltung tatsächlich umgesetzt werden kann und dort spürbar etwas verbessert. Nicht neuartig sind z.B. Ideen oder Lösungsansätze, die in der Verwaltung, auf politischer Ebene oder gar in den Medien bereits diskutiert wurden oder werden.
Ein Vorschlag ist möglichst kurz und klar zu fassen und gegebenenfalls durch Skizzen, Berechnungen oder sonst geeignet zu erläutern. Der erwartete Erfolg sowie der für die Umsetzung des Vorschlags erforderliche voraussichtliche Aufwand sollen möglichst präzise berechnet oder dargelegt werden.

4. Adresse, Kennwort und Zuständigkeiten

Innovative Vorschläge für eine moderne Verwaltung können zentral eingereicht werden beim Bürger-Engagement für Moderne Verwaltung, Bayerische Staatskanzlei, Postfach, 80535 München.
Jeder Vorschlag soll mit einem Kennwort versehen werden. Neben dem Kennwort sind Name, Anschrift und Telefonnummer sowie die Erklärung beizufügen, dass der Vorschlag selbst entwickelt wurde.
Die Vorschläge werden von der Staatskanzlei den zuständigen Staatsministerien zur eigenverantwortlichen Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Eine zuständige Stelle gewährleistet die zügige Behandlung der Vorschläge. Jedes Staatsministerium kann ressortübergreifende und herausragende Vorschläge mit Anregungen für deren besondere Würdigung der Innovationszentrale vorlegen. Das zuständige Staatsministerium entscheidet – unter Ausschluss des Rechtswegs – endgültig über den Vorschlag, die Annahme, die Prämierung und gegebenenfalls besondere Würdigung, die veröffentlicht werden können. Eine Ablehnung soll gegebenenfalls (kurz) begründet werden.

5. Annahme und Umsetzung der Vorschläge

Angenommen werden die Vorschläge, die den Qualitätskriterien entsprechen (neuartig, spürbare Verbesserung/Beschleunigung, Nutzen in angemessenem Verhältnis zum Aufwand). Bei mehreren gleichartigen Vorschlägen ist für die Annahme die Reihenfolge des zeitlichen Eingangs maßgeblich.
Jeder Verbesserungsvorschlag, der angenommen wurde, muss grundsätzlich so bald als möglich umgesetzt werden, es sei denn, dass sich der Vorschlag aus bisher nicht erwogenen Gründen als undurchführbar erweist (oder die oberste Landesbehörde im Einzelfall Ausnahmen zulässt).

6. In-Kraft-Treten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2000 in Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Edmund Stoiber