Inhalt

MinNebRiL
Text gilt ab: 01.01.2022

5.   Zahlungsbedingungen

5.1  

Ablieferungspflichtige Vergütungen, mit Ausnahme der Umsatzsteuer, sind – auch soweit es sich um unmittelbare Zahlungen durch Unternehmen sowie um eigene Vorauszahlungen handelt – an die Staatsoberkasse Bayern unter Angabe der persönlichen Verwahrbuchungsstelle als Verwendungszweck und Angabe des Zeitraums der Vergütung auf eines der folgenden Konten zu überweisen:
a)
Bayer. Landesbank:
IBAN DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC BYLADEMM,
b)
HypoVereinsbank Landshut:
IBAN DE65 7432 0073 0000 8011 19
BIC HYVEDEMM433,
c)
Postbank München:
IBAN DE56 7001 0080 0001 7088 09
BIC PBNKDEFF.

5.2  

1Für jedes Kabinettsmitglied wird zur Abführung von Nebentätigkeitsvergütungen bei der Staatsoberkasse Bayern eine persönliche Verwahrbuchungsstelle eingerichtet. 2Bei der Staatsoberkasse Bayern eingegangene Vergütungen werden nach Ablauf des Kalendervierteljahres je zur Hälfte unter Angabe des Kabinettsmitglieds an die Landesstiftung oder die Forschungsstiftung abgeführt.

5.3  

1Nach Ablauf des Kalenderjahres erhält jedes Kabinettsmitglied von der Staatsoberkasse Bayern einen Kontoauszug, aus dem die eingezahlten Vergütungen ersichtlich sind. 2Dieser Kontoauszug dient als Nachweis für die abgeführten Vergütungen.