Inhalt

Text gilt ab: 29.08.2007

1. Allgemeines

Vor dem Hintergrund der schweren Brandunfälle in einigen Straßentunneln der Alpenländer wurden in den letzten Jahren mögliche Maßnahmen zur Erhöhung der Nutzersicherheit ausführlich untersucht. In diesem Zusammenhang wurde von der EU-Kommission (KOM) die „Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz“ (EU-Tunnelrichtlinie) bekannt gegeben. Zur erforderlichen nationalen Umsetzung wurden die „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT) von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und den Obersten Straßenbaubehörden fortgeschrieben und liegen nunmehr in der Ausgabe 2006 vor (RABT 2006).
Die RABT 2006 sind im Vergleich mit den RABT 2003 im Wesentlichen entsprechend den Anforderungen der EU-Tunnelrichtlinie ergänzt.
Ein wichtiger Aspekt der neuen Regelungen ist die Verbesserung der Möglichkeiten der Nutzer zur Selbstrettung im Ereignisfall. Hierzu ist es besonders wichtig, dass diesbezügliche Sicherheitseinrichtungen in allen Straßentunneln möglichst einheitlich ausgeführt und gestaltet sind.