VStättV
Text gilt ab: 01.09.2018
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 02.11.2007

Abschnitt 4 Besucherplätze und Einrichtungen für Besucher

§ 10 Bestuhlung, Gänge und Stufengänge
§ 11 Abschrankungen und Schutzvorrichtungen
§ 12 Toilettenräume
§ 13 Stellplätze für Menschen mit Behinderung