VSO-F
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 11.09.2008

Teil 4 Schulbetrieb

§ 37 Klassen- und Gruppenbildung
§ 38 Partnerklassen
§ 39 Wahlpflichtfächer, Wahlfächer, Arbeitsgemeinschaften, Therapieunterricht, besondere Fördermaßnahmen, Besuch eines offenen Ganztagsangebots
§ 40 Einsatz von Pflegekräften
§ 41 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache (Art. 37a BayEUG)
§ 42 Teilnahme (vgl. Art. 56 BayEUG)
§ 43 Freiwilliger Besuch der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung (Art. 41 Abs. 9 BayEUG)
§ 44 Beaufsichtigung
§ 45 Alkoholverbot, Sicherstellung von Gegenständen
§ 46 Stundentafeln und Stundenpläne
§ 47 Unterrichtszeit
§ 48 Religiöse Erziehung, Religionsunterricht