VSO-F
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 11.09.2008

Abschnitt 2 Aufnahme und Schulwechsel

§ 28 Anmelde- und Aufnahmeverfahren (Art. 24 Nr. 2 BayEUG)
§ 29 Zurückstellung von der Aufnahme (Art. 37 Abs. 2, Art. 41 Abs. 7 BayEUG)
§ 30 Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (Art. 20 Abs. 5, Art. 24 Nr. 3 BayEUG)
§ 31 Erstellung eines Förderplans und Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
§ 32 Überweisung an eine Förderschule für einen anderen Förderschwerpunkt
§ 33 Überweisung an eine Volksschule (Art. 24 Nr. 2, Art. 41 Abs. 11 BayEUG)
§ 34 Übertritt an eine andere Schule, Wechsel aus anderen weiterführenden Schularten, Schülerinnen und Schüler ohne ständigen festen Aufenthalt
§ 35 Aufnahme in Mittlere-Reife-Klassen und in Mittlere-Reife-Kurse
§ 36 Beteiligung der Schülerinnen und Schüler