VSO-F
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 11.09.2008
Anlage 9
Stundentafel für den Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung
geistige Entwicklung
Berufsschulstufe
Jahrgangsstufen | ||
---|---|---|
Lernbereich/Unterrichtsfach |
10-12 | |
Religionslehre/Ethik 1) |
2 | |
Vorbereitung auf Teilhabe an der Gesellschaft in den Lernbereichen2): |
30 | |
- |
Persönlichkeit und soziale Beziehungen |
|
- |
Wohnen – Wohntraining |
|
- |
Freizeit |
|
- |
Öffentlichkeit |
|
- |
Mobilität – Mobilitätstraining |
|
- |
Arbeit und Beruf – Praxistag und Praktikum |
|
Differenzierter Sport |
23) | |
Individueller Unterricht |
23) | |
Gesamtstundenzahl |
32+4 3) |
1) [Amtl. Anm.:] Die Lerninhalte für das Unterrichtsfach Ethik sind den Lernbereichen „Persönlichkeit und soziale Beziehungen“ und „Öffentlichkeit“ sowie dem Lehrplan für die Berufsschule zu entnehmen.
2) [Amtl. Anm.:] Kulturtechniken wie auch der Umgang mit dem Computer werden in allen Lernbereichen in lebensbedeutsamen Sachzusammenhängen angewendet und weiterentwickelt.
3) [Amtl. Anm.:] Soweit im Rahmen der verfügbaren personellen Kapazitäten und der sächlichen Ausstattung der Schule möglich.