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Text gilt ab: 01.07.2023
Fassung: 28.11.2017

Teil 3 Dienstbefreiung, sonstiger Urlaub und Fernbleiben vom Dienst

§ 10 Dienstbefreiung
§ 11 Urlaub für kommunale Mandatsträger und für ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen Leben
§ 12 Urlaub für Verbesserungsvorschläge
§ 13 Sonderurlaub
§ 14 Urlaub für Kurmaßnahmen
§ 15 Fernbleiben vom Dienst an geschützten Feiertagen
§ 16 Fernbleiben vom Dienst bei vorübergehender Dienstunfähigkeit