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BayTierZV
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 12.02.2008
§ 2
Zuchtbücher im Bereich der Pferdezucht
Das bei Inkrafttreten des Tierzuchtgesetzes vom Haupt- und Landgestüt Schwaiganger geführte Buch der Zuchttiere eines Reinzuchtprogramms für Pferde gilt als Zuchtbuch im Sinn der tierzuchtrechtlichen Vorschriften.