Inhalt

Text gilt ab: 03.11.1970
Fassung: 17.09.1970
Artikel 7
1Dieser Vertrag, dessen italienischer und deutscher Text gleiche Kraft haben, soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald in München ausgetauscht werden.
2Es tritt mit dem Tage des Austausches in Kraft.