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Text gilt ab: 03.11.1970
Fassung: 17.09.1970
Artikel 5
Der Freistaat Bayern erklärt sich bereit, bei einer Verlegung des Priesterseminars von Dillingen nach Augsburg zu den hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere zu denjenigen der Errichtung eines Neubaus, einen angemessenen Zuschuß zu leisten.