Inhalt

ZAPO Tele
Text gilt ab: 13.08.2022
Fassung: 19.11.2002
§ 1
Wesen und Aufgaben des Telekollegs
(1) Das Telekolleg ist eine gemeinsame Bildungseinrichtung des Freistaates Bayern und des Bayerischen Rundfunks, die mit Hilfe multimedialer Angebote, anhand von schriftlichem Begleitmaterial und in Verbindung mit der Beratung an den Kollegtagen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen zur Fachhochschulreife führt.
(2) Ein Lehrgang gliedert sich in vier Trimester.
(3) 1Die Kollegtage und die Prüfungen im Rahmen des Telekollegs führt der Freistaat Bayern durch. 2 § 12 Abs. 6 Satz 1 der Fachober- und Berufsoberschulordnung (FOBOSO) findet entsprechende Anwendung.