Text gilt ab: 01.01.2019
Fassung: 12.08.2019
Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaats Bayern (TV-EL)
Vom 12. August 2019
Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und Heimat
einerseits
und
der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD)
andererseits
wird Folgendes vereinbart: