Inhalt

Text gilt ab: 11.12.2006

2. Anwendung

Die TL Pflaster-StB 06 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen sowie der von den Staatlichen Bauämtern und Straßenbauämtern**)**) betreuten Kreisstraßen anzuwenden und einschließlich der folgenden Festlegungen den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen:

2.1

Zu Abschnitt 4.3 der TL Pflaster-StB 06:
Gemäß DIN EN 1342, Abschnitt 4.1.2.3, dürfen Erhöhungen und Vertiefungen von gespaltenen und grob bearbeiteten Sichtflächen eine Abweichung von 5 bzw. 3 mm nicht überschreiten. Die Erhöhungen und Vertiefungen sind von einer in die Mitte des nach Anhang A. 2 der Norm ermittelten Profils gelegten Bezugsachse aus zu messen.

**) [Amtl. Anm.:] nunmehr: Staatliche Bauämter