Inhalt

TKBek
Text gilt ab: 01.01.2015

5. Rechnungsmäßiger Nachweis

Die zu erstattenden Leistungsentgelte und Kosten für die Bereitstellung der TK-Anlage sind nach Maßgabe der VV Nr. 3.2.2 Buchst. d zu Art. 35 BayHO durch Absetzen von den Haushaltsausgaben zu vereinnahmen.