TKBek
Text gilt ab: 01.01.2015
4.
4.1
Die Abrechnung der Telekommunikationsentgelte für die Dienststellen des Freistaates Bayern erfolgt über das zentrale Abrechnungsverfahren BayTKA bei der Staatsoberkasse Bayern.
4.2
1Die Abrechnung von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen beim Provider sind möglichst zu bündeln. 2Eine ggf. notwendige Aufteilung der Kosten sollte pauschal erfolgen.