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TKBek
Text gilt ab: 01.01.2015

4. Die Entrichtung der Leistungsentgelte

4.1 

Die Abrechnung der Telekommunikationsentgelte für die Dienststellen des Freistaates Bayern erfolgt über das zentrale Abrechnungsverfahren BayTKA bei der Staatsoberkasse Bayern.

4.2 

1Die Abrechnung von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen beim Provider sind möglichst zu bündeln. 2Eine ggf. notwendige Aufteilung der Kosten sollte pauschal erfolgen.