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StuSembSV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 11.11.2011
§ 4
§ 3 Abs. 1 der Verordnung über die Errichtung eines Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in München in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1967 (GVBl S. 449, BayRS 2038-3-4-8-6-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 1990 (GVBl S. 346), wird wie folgt geändert:
1.
Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.
2.
Es wird folgender Satz 2 angefügt:
„Die Fachaufsicht über die Abteilung IV übt das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen aus.“