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Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 05.10.1981

Abschnitt 2 Sonstige öffentliche Straßen

Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen
Art. 54 Straßenbaulast und Eigentum an öffentlichen Feld- und Waldwegen, Verordnungsermächtigung
Art. 54a Straßenbaulast an beschränkt-öffentlichen Wegen
Art. 55 Straßenbaulast für Eigentümerwege
Art. 56 Gemeinsame Vorschriften für sonstige öffentliche Straßen