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                            Text gilt ab: 01.07.2024
                        
                        
                            Fassung: 05.10.1981
                        
                        Dritter Teil Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen
Abschnitt 1 Gemeindestraßen (Art. 46–52)
        Abschnitt 2 Sonstige öffentliche Straßen (Art. 53–56)
        Abschnitt 3 Straßen in gemeindefreien Gebieten (Art. 57)