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Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 05.10.1981

Dritter Teil Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen

Abschnitt 1 Gemeindestraßen (Art. 46–52)
Abschnitt 2 Sonstige öffentliche Straßen (Art. 53–56)
Abschnitt 3 Straßen in gemeindefreien Gebieten (Art. 57)