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BayStatG
Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 10.08.1990
Art. 25a
Zuständigkeit und Aufgaben des Bayerischen Landesamts für Statistik
1Für den Vollzug des Zensusgesetzes 2022 (ZensG 2022) ist vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen das Landesamt zuständig. 2Es stellt auch die durch den Zensus für den Zensusstichtag nach dem Zensusgesetz 2022 ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden, Landkreise, Bezirke und des Freistaates Bayern fest.