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Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 04.12.1961

Abschnitt IV Besondere Vorschriften für Angehörige des öffentlichen Dienstes

Art. 20 Rechtsstellung von Beamten und Richtern
Art. 21 Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst
Art. 22 Anrechnung anderer Bezüge