Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 12.10.1993
§ 2
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Staatsinstituts zählen insbesondere:
1.
Grundlagenforschung und angewandte Forschung über die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Lebensbedingungen und –bedürfnisse der Familie und deren Dokumentierung,
2.
Erforschung von familialen Entwicklungsverläufen, des Zusammenlebens der Generationen, der Veränderung von Familienstrukturen, des Erziehungsverhaltens und der Auswirkungen von Arbeitswelt und Medien auf die Familie,
3.
Wissenschaftliche Begleitung von familienbezogenen Modellmaßnahmen sowie Beratung, insbesondere Politikberatung, in den Aufgabenbereichen nach Nummern 1 und 2.