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SpkO
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 21.04.2007
§ 11
Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung
Für die Organe der Sparkasse gelten die Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, wie sie sich aus dem Sparkassengesetz sowie den nachfolgenden Vorschriften ergeben.