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SVwKollegG
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 15.07.1957
Art. 3
Eine Satzung, die vom Verwaltungsrat mit Zustimmung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration erlassen wird, regelt Verfassung, Verwaltung, Kurstätigkeit, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bayerischen Selbstverwaltungskollegs im einzelnen.