SchulbauV
Text gilt ab: 01.08.2012
Fassung: 30.12.1994
Anlage 9
Räume für Angebote zur ganztägigen Förderung und Betreuung
Für schulische Angebote zur ganztägigen Förderung und Betreuung sind folgende Räume zweckmäßig:
- 1.
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Versorgungsküche
- 2.
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zwei Aufenthaltsräume, davon ein kleinerer Aufenthaltsraum für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen
- 3.
-
ein weiterer Aufenthaltsraum bei Ganztagsschulen.