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SchulbauV
Text gilt ab: 01.08.2012
Fassung: 30.12.1994
Anlage 5
Förderschulen
Bei einer Förderschule sind nach Stundentafel und Lehrplan folgende Räume (ohne Sportstätten) zweckmäßig:
1.
Klassenraum je Klasse (je 6 m2 bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, je 5 m2 bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Hören, dem Förderschwerpunkt Sehen, dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, je 4 m2 bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sprache oder dem Förderschwerpunkt Lernen)1)
2.
Gruppenraum
3.
Mehrzweckraum mit Nebenraum2)
4.
Werkraum mit Nebenraum/Maschinenraum
5.
Lehr- und Übungsraum für den Unterricht in Physik, Chemie und Biologie mit zwei Vorbereitungsräumen3)
6.
Raum für Textiles Gestalten mit Nebenraum4)
7.
Fachraum für Informationstechnologie mit Nebenraum4)
8.
Rhythmikraum/Musikraum mit Nebenraum5)
9.
Raum für berufswahlvorbereitenden Unterricht mit Nebenraum6)
10.
Hauswirtschaftsbereich4)
11.
Lehrmittelraum
12.
Pausenraum (bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 1 m2 je Schüler)
13.
Bibliothek und Räume für die Lehrkräfte
14.
Räume für die Verwaltung und den allgemeinen Bereich (z.B. Werkstatt für den Hausmeister, Raum für das Reinigungspersonal, Abstellräume für lernmittelfreie Bücher, Archiv, Stuhllager);
zusätzlich sollen vorhanden sein:
15.
bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein Maschinenraum und ein Lager
16.
bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein Raum für Pflegepersonal und einer für Pflege
17.
bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zusätzliche Räume für Ergotherapie.
Für Schulvorbereitende Einrichtungen sind folgende Räume zweckmäßig:
1.
Gruppenraum je Gruppe
2.
Einzeltherapieraum
3.
Rhythmikraum7)
4.
Ruheraum
5.
Teeküche
6.
Raum für Mitarbeiter
7.
Räume für die Verwaltung und den allgemeinen Bereich (z.B. Pflegeraum, Abstellräume für Spielgeräte)

1) [Amtl. Anm.:] Bei Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung ist im übrigen Anlage 6 heranzuziehen.
2) [Amtl. Anm.:] Der Nebenraum zum Mehrzweckraum entfällt, wenn die Schule nur die Grundschulstufe führt.
3) [Amtl. Anm.:] Entfällt, wenn die Schule nur die Grundschulstufe führt und bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
4) [Amtl. Anm.:] Entfällt, wenn die Schule nur die Grundschulstufe führt.
5) [Amtl. Anm.:] Der Nebenraum zum Rhythmikraum/Musikraum entfällt, wenn die Schule weniger als 12 Klassen führt.
6) [Amtl. Anm.:] Entfällt, wenn die Schule nur die Jahrgangsstufen 1 bis 6 führt und bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
7) [Amtl. Anm.:] Entfällt, wenn bereits bei der Schule ein Rhythmikraum verfügbar ist.