BaySchiffV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.08.1977

Abschnitt II Fahrregeln

§ 38 Grundregeln
§ 39 Verhalten unter besonderen Umständen
§ 40 Fahrgeschwindigkeit
§ 41 Grundsätze für das Begegnen und Überholen
§ 42 Ausweichpflichtige Fahrzeuge
§ 43 Verhalten von Segelfahrzeugen untereinander
§ 44 Verhalten beim Überholen
§ 45 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
§ 46 Einschränkungen der Schiffahrt
§ 47 Fahrt bei unsichtigem Wetter
§ 48 Fahrt mit Hilfsmotor