SchOSpL
Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 23.09.1971

Teil II Abschlußprüfung

1. Abschnitt Allgemeines (§§ 5–8)
2. Abschnitt Abschlußprüfung im Schwerpunktfach (§§ 9–13)
3. Abschnitt Abschlußprüfung im Wahlpflichtfach (§§ 14–16)
4. Abschnitt Pädagogische Abschlußprüfung (§§ 17–20)
5. Abschnitt Nichtbestehen des zweiten Prüfungsabschnitts, Wiederholen (§§ 21–22)
6. Abschnitt Gesamtnote und Abschlußzeugnis (§§ 23–24)