SchOSpL
Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 23.09.1971
Teil I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendung der Schulordnung für die Ausbildung von Fachlehrern für Leibeserziehung
§ 2 Aufnahmevoraussetzungen
§ 3 Dauer der Ausbildung
§ 4 Inhalt der Ausbildung