BaySchO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 01.07.2016

Teil 3 Allgemeiner Schulbetrieb

§ 19 Stundenplan, Unterrichtszeit, Unterrichtsform
§ 20 Teilnahme, Befreiung, Beurlaubung
§ 21 Schülerfirmen, Betriebspraktika und sonstige Praxismaßnahmen
§ 22 Beaufsichtigung
§ 23 Verbot von Rauschmitteln, Sicherstellung von Gegenständen
§ 24 Erhebungen (vergleiche Art. 85 BayEUG)
§ 25 Finanzielle Abwicklung über staatliche Schulkonten
§ 26 Sammlungen und Spenden (vergleiche Art. 84 BayEUG)
§ 27 Religiöse Erziehung, Religions- und Ethikunterricht, Islamischer Unterricht
§ 28 Hausaufgaben
§ 29 Schülerinnen und Schüler ohne ständigen festen Aufenthalt
§ 30 Beendigung des Schulbesuchs