BaySchO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 01.07.2016

Kapitel 4 Erziehungsberechtigte
(vergleiche Art. 64 bis 68, 74 und 76 BayEUG)

§ 12 Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten
§ 13 Wahl der Klassenelternsprecherin oder des Klassenelternsprechers
§ 14 Wahl des Elternbeirats und des gemeinsamen Elternbeirats
§ 15 Aufgaben und Geschäftsgang der Elternvertretungen
§ 16 Amtszeit und Mitgliedschaft der Elternvertretungen