BaySchFG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 31.05.2000

Abschnitt III Private Förderschulen und Schulen für Kranke

Art. 33 Leistungen für den Personalaufwand
Art. 34 Leistungen für den Schulaufwand
Art. 34a Leistungen für den Personal- und Schulaufwand bei Gewährleistung eines unentgeltlichen Schulbesuchs
Art. 35 Gliederung und Ausbau
Art. 36 Heime und ähnliche Einrichtungen bei privaten Förderschulen
Art. 37 Zuschüsse bei Blockbeschulung