BaySchFG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 31.05.2000
Dritter Teil Ersatzschulen
Abschnitt I Allgemeines (Art. 28–30)
Abschnitt II Private Grundschulen und Mittelschulen (Art. 31–32)
Abschnitt III Private Förderschulen und Schulen für Kranke (Art. 33–37)
Abschnitt IV Private Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs (Art. 38–45)
Abschnitt V Lernmittelfreiheit, Schulgeldfreiheit (Art. 46–47)