BaySchFG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 31.05.2000

Abschnitt V Heime und ähnliche Einrichtungen bei Förderschulen

Art. 24 Errichtung von Heimen und ähnlichen Einrichtungen, Finanzhilfen
Art. 25 Betriebskosten und Zuschüsse
Art. 26, 27 (aufgehoben) (Art. 26–27)