BaySchFG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 31.05.2000

Abschnitt III Kommunale Schulen

Art. 15 Träger des Personalaufwands und des Schulaufwands
Art. 16 Lehrpersonalzuschüsse
Art. 17 Lehrpersonalzuschüsse für Gymnasien, Realschulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs; Verordnungsermächtigung
Art. 18 Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen
Art. 19 Leistungen für Gastschüler, Verordnungsermächtigung
Art. 20 Besondere Leistungen für Berufs- und Fachschülerinnen und -schüler