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Text gilt ab: 08.07.1958
Fassung: 25.03.1957
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Abkommen zwischen dem Freistaat Bayern und der Republik Österreich über die Anwendung der Salinenkonvention
Vom 25. März 1957[1]

Vollzitat nach RedR: Abkommen zwischen dem Freistaat Bayern und der Republik Österreich über die Anwendung der Salinenkonvention in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 01-10-1-W) veröffentlichten bereinigten Fassung
Der Freistaat Bayern und die Republik Österreich, vom Wunsch geleitet, die durch das Münchener Traktat vom 14. April 1816 und durch die Konvention zwischen Bayern und Österreich über die beiderseitigen Salinenverhältnisse vom 18. März 1829 (im folgenden als Salinenkonvention bezeichnet) geregelten Angelegenheiten den geänderten Verhältnissen anzupassen, sind wie folgt übereingekommen:

[1] Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern: Bek. v. 21.7.1958 (BayRS II S. 18).