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BaySachbezV
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 21.07.2011
§ 2
Sonderregelung für Beamte und Beamtinnen der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Für Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Ausbildung, die zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet sind, beträgt der Sachbezugswert
an den Standorten der Bereitschaftspolizei
1.
für das Frühstück
2,20 €,
2.
für das Mittagessen
4,00 €,
3.
für das Abendessen
2,80 €,
4.
für die volle Tagesverpflegung
9,00 €,