Inhalt

Text gilt ab: 27.01.2012

§ 2 Begriffsbestimmungen

1.
Verhaltenskontrolle: Jede Maßnahme zur Überprüfung oder Auswertung des Verhaltens des einzelnen Beschäftigten durch Datenverarbeitungsprogramme
2.
Leistungskontrolle: Jede Maßnahme zur Überprüfung oder Auswertung der Qualität oder Quantität der Leistung des einzelnen Beschäftigten durch Datenverarbeitungsprogramme
3.
Statistik: Erfassung der Arbeitsmenge und der Verfahrensabläufe eines Arbeitsgebiets für einen bestimmten Zeitraum durch Datenverarbeitungsprogramme