Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2008
Fassung: 26.06.2007
§ 2
1Das bisherige Staatliche Rechnungsprüfungsamt München wird längstens bis zum 31. Dezember 2014 als Dienststelle des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts Augsburg fortgeführt. 2Es trägt die Bezeichnung „Staatliches Rechnungsprüfungsamt Augsburg, Dienststelle München“.