Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2007
Fassung: 15.12.1924
§ 352
Die Dienstordnung regelt die Rechts- und die allgemeinen Dienstverhältnisse der Angestellten, insbesondere den Nachweis ihrer fachlichen Befähigung, ihre Zahl, die Art der Anstellung, die Kündigung oder Entlassung und die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen.