RSO
Text gilt ab: 13.08.2022
Fassung: 18.07.2007

Kapitel 2 Vorrücken und Wiederholen

§ 24 Entscheidung über das Vorrücken
§ 25 Vorrückungsfächer
§ 26 Vorrücken auf Probe
§ 27 Nachprüfung
§ 28 Überspringen einer Jahrgangsstufe
§ 29 Freiwilliges Wiederholen
§ 30 Verbot des Wiederholens