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Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 23.08.1992
§ 7
Berichte und Programme
1Das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft veröffentlicht alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm. 2Die Berichte sind über das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration der Kommission vorzulegen.