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Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 23.08.1992
§ 2
Empfindliche Gebiete
1Empfindliche Gebiete sind
die Einzugsgebiete des Mains und der Elbe,
die in der Anlage zum Bayerischen Wassergesetz (Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung) aufgeführten Seen und ihre Einzugsgebiete sowie der Altmühlsee, der Forggensee und der Sylvensteinspeicher und ihre Einzugsgebiete.
2Eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 1 250 000 liegt als Anlage 1 nachrichtlich bei.