BayRKG
Text gilt ab: 15.07.2023
Fassung: 24.04.2001
Abschnitt III Trennungsgeld und Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlass
Art. 23 Trennungsgeld
Art. 24 Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlass