Inhalt

Text gilt ab: 28.03.1997
Fassung: 25.11.1993
§ 1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für alle Rundfunkteilnehmer, die im Anstaltsbereich des Bayerischen Rundfunks wohnen, sich dort ständig aufhalten oder ständig ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten.